Abklärung

Ausgangslage:

Familien mit einem Sorgenkind sind in einer besonders vulnerablen Situation.

Die Eltern sind häufig verunsichert, was die Erziehung dieses Kindes angeht, sie machen sich Gedanken über die Belastbarkeit der Geschwister oder sie bemerken, dass sich Verwandtschaft und Nachbarschaft von ihnen zurückziehen.

Auch darum spielen die Beratung der Eltern und das gemeinsame Suchen nach Lösungen in der Heilpädagogischen Früherziehung (HFE) eine grosse Rolle.

HFE richtet sich an Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten sowie an Kinder, deren Entwicklung gefährdet ist.

Der Auftrag an die HFE beginnt mit der Erstberatung, woran meistens eine Abklärung anschliesst.

Ablauf

Erstberatung

Die Erstberatung dauert maximal ein Stunde.
Diese ist niederschwellig, also mit besonders geringem Aufwand erreichbar und kostenlos.

Hier ist das Formular für eine Erstberatung dafür.

 

 

Förderung

Die schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) umschreibt Heilpädagogische Früherziehung folgendermassen:

„In der Heilpädagogischen Früherziehung werden Kinder mit Behinderungen, mit Entwicklungsverzögerungen, -einschränkungen oder
-gefährdungen ab Geburt bis maximal zwei Jahre nach Schuleintritt mittels Abklärung, präventiver und erzieherischer Unterstützung sowie angemessener Förderung im familiären Kontext behandelt“ (EDK-Terminologie 2007).

Werden Schwierigkeiten sichtbar und Auffälligkeiten diagnostiziert, hilft  die Heilpädagogische Früherziehung mit, optimale Entwicklungsbedingungen für das Kind und sein Umfeld zu schaffen.


Dank regelmässig stattfindender Hausbesuche erlebt das Kind Verlässlichkeit, Rhythmus und Kontinuität.


Mittels gezielt eingesetzter Spielmaterialien gestalten HFEs eine dem Entwicklungsstand des Kindes angemessene Förderung.


 


Dabei werden die Selbstbestimmung des Kindes und sein Lebensumfeld, in dem es tagtäglich lebt und lernt, besonders berücksichtigt.

 

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